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Die Geschichte der Moosburger Brauereien

Nach Auskunft des Heimatmuseums Moosburg, Herrn Braun, vom August 1998 erhielt Moosburg nach der Schlacht bei Gammelsdorf 1313 das Braurecht. Infolge der regen Pilgertätigkeit ( Hl. Kastulus ) entwickelte sich daraus ein gutgehendes Gewerbe.

Siehe hierzu:

Die Bierbräu - Ordnung von 1597 in Moosburg

( Auszug aus: 10 Jahre Heimatverein Moosburg vom 06.01.1982 von Bankdirektor Ludwig Weh nach Unterlagen seines Vaters - Vom Zunftwesen in Moosburg ab S. 26, übernommen in Absprache mit Heimatmuseum Moosburg, Herrn Braun im August 1998 unter der Voraussetzung der copyright - Benennung)

Wie aus den bisherigen Zunftbriefen des Moosburger Gewerbestandes ersichtlich, waren die Reichnisse durchwegs auf Wein abgestellt. Der einheimische Wein, dessen Anbau in unserem Gebiet viele Flurnamen bezeugen, lag in dieser Zeit in schwerster Konkurrenz mit dem welschen Wein aus dem Süden und dem Donauwein. So mancher einheimische Weingarten dürfte zu dieser Zeit anderen Kulturarten Platz gemacht haben. Der Hopfengarten war im Vormarsch. Hopfengärten wurden schon im 8. Jahrhundert erwähnt. Eine schnelle Ausbreitung des Biergetränks wurde aber durch unterschiedliche Qualität und zu hohem Preis beeinträchtigt. Erst das vom Landesherrn i. J. 1516 erlassene Reinheitsgebot, wonach Bier künftig nur aus Gerste, Hopfen und Wasser gebraut werden durfte, hat diesem Getränk nicht nur zu einer stabilen, sondern auch zu einer bekömmlichen, würzigen Geschmacksrichtung verholfen.

Zunehmende Beliebtheit dieses Gebräues forderte manchen unternehmungslustigen Bürger der Stadt heraus, die Marktlücke der Biererzeugung zu schließen. Die Bierherstellung wurde bisher in erster Linie in den Klöstern, den fürstlichen Höfen und Adelssitzen ge pflegt, hat aber auch schon Eingang in bürgerlichen Kreisen gefunden. Bereits im Freiheitsbrief der Stadt vom 17.3.1331 wurden ,,zur Besserung und Mehrung unserer Statt Mospurg“ die Besteuerung der „Preumelzen, Schenkht " u.s.w. sowie die Wachtverpflichtun gen und ,,alles was andere Bürger tun und leiden müssen“, geregelt. Der immer stärker werdende Andrang zum Bierbrauen machte eine gesetzliche Regelung notwendig, wenn die Existenz der bereits für ihre eigene Schenke produzierenden Bräuer nicht in Gefahr ge bracht werden sollte.

Die Errichtung eines gemeinsam zu benützenden Braustadels samt dem Braugeschirt durch Herzog Albrecht V. dürfte die erste Schutzmaßnahme gewesen sein. Ein herzoglicher Bestandsbrief vom 2.2.1556 weist auf das Bestehen des sog. Kommunebrauhauses hin. Es bef and sich innerhalb der erweiterten Stadtmauer an der Kreuzung Steinbockstraße - Stadtgraben. Am jeweiligen Lichtmeßtag mußte die Stadt an den herzoglichen Kasten in Landshut 15 Pfund Landshuter Pfennige als Pachtgebühr entrichten (8).

Als weitere Eindämmungsmaßnahme muß der Erlaß einer Bierbräu-Ordnung der Stadt Moosburg vom Jahre 1574 gesehen werden. Nachdem aber einige Artikel dieser Ordnung “unfüglich mißbraucht" und die Zuwanderungen von auswärts unerträglich wurden, entschloß sich die Stadt 1597 zur Ausschreibung eines verbesserten Zunftbriefes. Diese neue Handwerksordnung sicherte den bereits 14 vorhandenen Bräuern zu, weitere Unternehmen dieser Art nicht mehr zuzulassen.

Glücklich über die Auswirkung dieses Beschlusses ließen sie 1618 in der Johanneskirche einen Altar zu Ehren ihres Patrones, des hl. Lorenz errichten.

Der erste Punkt behandelt die Pflicht des Kirchenbesuchs an St. Lorenz, wo in der Johanneskirche „ ain Vigil, am morgens bemelten Tages ain ordentliches Seelenamt und nach ihren Vermögen etlich Messen“ gehalten werden. Nach dem Kirchengang zu Ehren des Pa trons folgte die übliche Rechnungslegung in der Zeche und die Wahl der ,,Viermeister". Schuldhaftes Fernbleiben eines Pierpreu wurde mit 1 Pfund Wachs und, man höre und staune, zwei Maß Wein bestraft. Die Bierbrauer bedienten sich kurioserweise des Weins a ls Strafmaß.

Der zweite Artikel beschränkte die Zulassung auf 14 Bräuer, nur ein Todesfall konnte einen Zugang erlauben. Zugelassen wurde nur ein Bürgerssohn oder auswärtiger Bräuer, der eheliche Geburt, einen Lehrbrief, guten Leumund nachweisen konnte und eine drei Wi nter währende Arbeitszeit durch Wanderschaft hinter sich hatte. Beim Eintritt in die Zunft hatte ein Bräuerssohn zehn Pfund Pfennige, ein auswärtiger Bewerber 20 Pfund Pfennige zu geben. Letzterer war obendrein verpflichtet, dem Ersamen Handwerch der Preue n ,,Mahlzeiten und anderes, ain solche Ausrichtung laisten, wie er dasselb gewohnlichem Gebrauch das Maisterpier, wie sich gebierth, zu machen und zu preuen schuldig sein". Damit nicht genug. Nach Aufnahme in die Meisterschaft mußte er 10 Pfund Pfennige in die Zunft geben, 10 Pfund Wachs zur Beleuchtung des Zunftlokals, 5 Pfund Pfennige waren als Zehrgeld einzubehalten. Außerdem waren den Brauern und ihren Frauen ,,eine zimbliche Mahlzeit"... Wein ,,in seinem Werth hoch oder gering giltig sein wird und davo n ein Padt ..“ zu stiften. Auch der Lehrling wurde nicht verschont, denn nach 14 Tagen Probezeit hatte er für das weitere Verbleiben ein Pfund Wachs und 4 Maß Wein zu bezahlen.

Zur Anerkennung der Meisterschaft wurde vom Prüfling die Herstellung einer guten Malzqualität verlangt. Nach Begutachtung durch die Zunftmeister mußte das Meisterbier gebraut werden. Natürlich nicht ohne die üblichen Gebühren.

Beim Ableben eines Meisters war die ganze Zunft aufgerufen, den Toten auf seinem letzten Weg mit brennender Kerze zu begleiten.

Die Zunftordnung benennt auch die Zeit der Bierherstellung, an die sich die Bräuer zu halten hatten. Mit dem Mälzen der Gerste für das Winterbier sollte nicht vor Bartholomä (24.8.) begonnen werden und sollte auf St. Georg (23.4.) eingestellt sein. Für das Brauen des Sommerbieres war St. Jakob (25.7.) der letzte Termin. Für beide Biersorten wurde vom „Beschauer" ein Biersatz festgestellt. Eine Abordnung der Gemeinde und der Zunft als Bierkoster hatten zu prüfen, ob die Maß um 2 Pfennige oder das schlechtere um 3 Heller verkauft werden sollte. Der Bräu hatte durch Aushängung eines Reifs anzuzeigen, ob er ein 2-Pfennig Bier, oder bei Stecken von Birken- reisig ein 1-Pfennig- oder 3-Heller-Bier ausschenkt.

Die Urkunde unterschrieben 14 Bräuer, Namen, die uns zum Teil in der Liste der Brandschatzungsgebühren beim Einfall der Schweden 1632 wieder begegnen:

1) Michal Waizenpaur

2) Caspar Beckh

3) Blasy Englstorffer

4) Chastel Perstl

5) Hanns Drinckhgelt

6) Mat. Holzner

7) Peter Gruebner

8)Georg Rieger

9) Mich. Ullrich

10) Lor. Mayr

11) Wolfgang Hell

12) CasparWaizenpaur

13) Georg Eckh

14)Hans Khleberger

Der mitunterzeichnete Stadtschreiber Hans Englschalckh hat es fertig gebracht, der Nachwelt einen Zunftbrief zu hinterlassen, der an Unverständlichkeit und belangloser Weitschweifigkeit nichts zu wünschen übrig läßt.

Als älteste Rechnung über das Bierbrauen im herzoglichen Kommunebräuhaus gilt eine ,,Stadelrechnungsabschrift" von Michaeli 1599 bis Michaeli 1600 mit folgendem Eintrag: ,,Castelus Perstl hat 33 Sith (= Sud) thun zue 56 d = 8 fl (Gulden) 5 ß (Schilling) 18 d (Pfennig).

1806 waren es noch 12 Bierbrauer, die ihr Gewerbe ausübten:

1)Mart. Babl, Brauerei z. Reischl, später Pöschl

2)Jakob Brandmayer, Brauerei z. Post

3)Feichtmeier Kastulus, Walterbrauerei, Herrenstr. 8

4)Fischer Johann, Staudingerbräu

5) Götz Josef, zum Prosperl, Herrenstr. 14

6) Leiß Seb., Brauerei z. Reiser, Herrnstr. 6

7) Lochmaier Joh., Brauerei z. Andrämayr, Stadtplatz 11

8) Neumaier Kastulus, Brauerei z. Ziehenaus (Hypobk.)

9) Satzenhofer Bernh., Martlbräu, Stadtpl. 16

10)Spitzenberger Mich., Brauerei zum Neumayr, Kirchammer Bräu

11) Stangl Anton, Weingraben 2

12) Wimmer Albert, Jungbräu, Buchner

siehe weiterhin:

Im Moosburger Heimatmuseum befindet sich am Eingang ein eingeglastes Bild 1908 mit einer Auflistung verschiedener Persönlichkeiten mit Berufsnennung, darunter als Bierbrauer:

- Josef Setz

-Lorenz Pöschl

-Anton Kirchammer

-Johann Mayer

-Josef Wolf

Stadtplan mit Eintragung einzelner Brauereien (Link noch nicht erstellt, folgt)

Für folgende historische Brauereien existieren derzeit Links (in Arbeit oder als Rohentwurf):

-Setzbräu

-Kirchammerbräu

-Pöschlbräu

-Staudingerbräu

-Torbräu

Im näheren Umfeld ragt ferner die bis Mitte der 60er Jahre die Schloßbrauerei in Haag an der Amper mit dem weithin bekannten Biergarten "Schloßallee" hervor.

Bürgernetz Moosburg Online Brauereien
Zuletzt bearbeitet am 27.9.1999 von Norbert Rümelin (E-Mail)